Mein Grundsatz ist einfach: Ich möchte für eine erfolgreiche Lösung bezahlt werden – nicht nur für einen Reparaturversuch.
Wenn ich das beauftragte Problem durch meine Arbeitsleistung erfolgreich lösen kann, wird die entsprechende Arbeitsleistung berechnet.
Kann das Problem trotz fachgerechter Prüfung nicht gelöst werden, weil es technisch nicht lösbar ist oder das Gerät bzw. System nicht mehr zu retten ist, wird die eigentliche erfolgsabhängige Problemlösung grundsätzlich nicht berechnet.
Ausnahmen gibt es insbesondere dann, wenn:
- Ersatzteile oder neue Hardware benötigt werden
- kostenpflichtige Software oder Lizenzen erforderlich sind
- Ersatzteile zunächst bestellt werden müssen
- das Gerät oder eine Komponente irreparabel beschädigt ist
- Daten bereits dauerhaft verloren oder beschädigt sind
- die Ursache bei einem externen Anbieter, Hersteller, Internetprovider oder Dienst liegt
- sich während der Prüfung herausstellt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist
Wichtig: Kosten für Ersatzteile, Hardware, Software, Lizenzen, Versand oder andere externe Leistungen gehören nicht zur Lösungsgarantie. Solche Kosten sollen dem Kunden aber immer vorher mitgeteilt und nur nach Rücksprache verursacht werden.
Wenn sich herausstellt, dass eine Reparatur nicht möglich ist oder weitere Kosten entstehen würden, wird der Kunde darüber informiert, bevor weitere kostenpflichtige Maßnahmen durchgeführt werden.